Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
• Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
• Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
• Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
• Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag am vergangenen Wochenende bereits angekündigt, dass das Gesetz in der jetzigen Form nicht den Bundestag passieren wird und eine entsprechende Entschließung beschlossen. Auch Teile der Grünen sind inzwischen skeptisch.
Wir bitten in dieser entscheidenden Phase dringend um Unterstützung.
Ziel ist, dass möglichst viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten der Ampel kontaktieren und gegen diese Diskriminierung unseres Rohstoffes Holz protestieren (per Mail oder telefonisch; die Kontaktdaten finden Sie nach Bundesländern und Parteien getrennt in der Excel-Liste Anlage 1_MdBs Ampel_alle Bundesländer; alternativ lässt sich der/die jeweilige Abgeordnete auch über die PLZ des Wohnortes des Waldbesitzers auf dieser Webseite finden: Deutscher Bundestag - Wahlkreise
Wir schlagen Ihnen folgende Arbeitsschritte vor:
1. Informieren Sie die bei Ihnen direkt organisierten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit der anhängenden Mail (Anlage 3_Mail FBG_an Waldbesitzer) und hängen auch hier den Musterbrief (Anlage 4_Musterbrief Waldbesitzer an MdBs) sowie die Excel-Liste (Anlage 1_MdBs Ampel_alle Bundesländer) an.
2. Darüber hinaus bitten wir Sie, mit einem Schreiben des jeweiligen Vorsitzenden auf die für Forst, Umwelt und Energie zuständigen Landesminister/-ministerinnen (nur Ampelparteien) sowie die für diese Themen zuständigen Sprecher/Sprecherinnen der Landtagsfraktionen (nur Ampelparteien) zuzugehen. Hierfür finden Sie anbei einen Musterbrief (Entwurf Anlage 5_Musterbrief Präsidenten an Minister und Fraktionen).
3. Bitte nutzen Sie auch Ihre jeweiligen Pressekontakte, um das Thema bei den Medien zu platzieren.
Unsere Pressemitteilung vom 19. April finden Sie hier: Waldeigentümer protestieren gegen Verbot von Holzheizungen im Gebäudeenergiegesetz – „Kabinettsbeschluss richtet ungeheuren ökonomischen und ökologischen Schaden an“ - AGDW – Die Waldeigentümer (waldeigentuemer.de)
Hier weitere Pressemitteilungen aus dem Verbandsbereich:
Neues Gebäudeenergiegesetz diskriminiert die Holzenergie - Zeit für Protest! - Bayerischer Waldbesitzerverband e. V. (bayer-waldbesitzerverband.de)
Waldbesitzer zum Kabinettsbeschluss des GEG: Verbot von Holzenergie im Neubau – weitgehende Verhinderung im Bestand - Bayerischer Waldbesitzerverband e. V. (bayer-waldbesitzerverband.de)
Umdenken zwingend erforderlich! (waldbauernverband.de)
Özdemir-Lemke-Habeck hauen Heizen mit eigenem Holz weg! (wbvsachsen-anhalt.de)
DeSH News | Technologieoffenheit und Wahlfreiheit für Holz gekippt (saegeindustrie.de)
DEPV - Wärmekonzept der Bundesregierung unsozial und praxisfern
Gebäudeenergiegesetz: Kein Heizungsverbot für Biomasse im Neubau! :: Bundesverband Bioenergie
Mit freundlichen Grüßen
Leon Nau
Referent für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und
Benchmarking FWZ
AGDW – Die Waldeigentümer
T: 030 311 66 76-46
M: +49 151 56539111
www.waldeigentuemer.de
www.wald-ist-klimaschuetzer.de
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Musterbrief 1:
Herrn / Frau
Bundestagsabgeordnete/n
…………………………………
Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,
am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum.
Für mich als Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, meinen eigenen Rohstoff Holz energetisch nicht mehr nutzen darf. Dies wäre die zwangsläufige Konsequenz, wenn tatsächlich zukünftig folgendes gelten sollte:
- Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
- Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke bis 16 Wohneinheiten werden dabei, wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
- Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
- Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Dies macht deutlich, wie wenig durchdacht und nachbesserungsbedürftig der Gesetzesentwurf ist.
Ich fordere Sie daher mit Nachdruck dazu auf, diesen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren zu verbessern, so dass ich auch zukünftig uneingeschränkt mein eigenes Holz zu Heizzwecken nutzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Waldbesitzer XYZ
Musterbrief 2:
An für
Forst, Umwelt und Energie zuständige Landesminister/-ministerinnen (nur Ampelparteien)
Forst, Umwelt und Energie zuständige Sprecher/Sprecherinnen der Landtagsfraktionen (nur Ampelparteien)
Sehr geehrte/r Frau/Herr Minister/-in, Abgeordneter…
das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, der ein Frontalangriff auf die erneuerbare Energiequelle Holz und damit auf die heimische Waldwirtschaft ist. De facto werden Holz- und Pelletheizungen damit in Deutschland abgeschafft!
Dieser Entwurf ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch unsinnig! Holz ist eine bewährte erneuerbare Energiequelle. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wächst es im Rahmen der nachhaltigen Forstwirtschaft nach. Zu Pellets wird vornehmlich Holz verwertet, das nicht höherwertig vermarktbar ist, etwa Reste vom Durchforsten, Abfall- und Restholz. Kann dieses Holz künftig nicht mehr als Brennholz genutzt werden, wird die Waldpflege eingeschränkt. Mit der Zunahme an Dürrständern steigt nicht nur das Waldbrandrisiko, das Holz zersetzt sich obendrein nach und nach. Dadurch wird das im Holz gebundene CO2 frei – aber ohne jeden energetischen Nutzen („kalte Verbrennung“) und ohne die Chance auf Substitution von Öl und Gas.
Das faktische Aus für Brennholz würde zugleich einen massiven ökonomischen Schaden bei den Waldeigentümern verursachen, die ohnehin wirtschaftlich durch die Klimakrise und ihre Folgen bedroht sind. Der Erlös aus dem Brennholz ist ein wesentlicher Posten der Wirtschaftlichkeitsrechnung jedes Waldbesitzers, aus der die nachhaltige Waldpflege finanziert wird.
Die Waldeigentümer verstehen die Welt nicht mehr: Der Klimawandel bedroht die Wälder, der Staat legt Förderprogramme auf, doch zugleich trocknet er einen der wichtigsten Absatzmärkte für Holz aus – ein Milliardenschaden für die deutsche Forstwirtschaft, der die Forstwirtschaft und den notwendigen klimaresilienten Umbau des Waldes fundamental bedroht.
Gerade im ländlichen Raum fühlen sich viele Waldeigentümer ihres oft seit Jahrhunderten bestehenden Waldeigentums „beraubt“. Der durchschnittliche private Waldbesitzer verfügt über weniger als 3 Hektar. Er pflegt diesen Wald schon seit Generationen und nutzt ihn natürlich auch für die eigene Energieversorgung. Das ist eine sichere, lokal verfügbare, nachhaltige und erneuerbare Energiequelle wie sie im Buche steht – und nun soll ihm das alles verboten werden.
Sie werden nachvollziehen können, dass wir als Waldeigentümer und Wähler mehr als empört sind.
Wir fordern Sie hiermit entschieden auf, diesem Kabinettsentwurf Ihre Stimme zu verweigern! Nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um das Gesetz mit der gebotenen Sorgfalt, ökologisch und ökonomisch in Ordnung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzender
FBG/FV